gesammelte Informationen für Nostrifikationsstudenten


1 Anmeldung Studium

  • Anmeldung als Nostrifikant an der Universität Wien: weitere Informationen: hier klicken

2 Prüfungsmodalitäten

  • es sind regulär vier Prüfungsversuche möglich
  • freie Wahl des Korrekteurs anlässlich der ersten drei Prüfungsversuche.
  • der vierte Antritt erfolgt kommissionell. Kommission kann nicht frei gewählt werden und wird vom SCC verlautbart. Hier der Link zur Liste: Link
  • Wer die Angabe schreibt kann bei keinem Antritt frei gewählt werden. Die Professoren werden rund ein Semester vor der Prüfung vom SCC bekannt gegeben. Hier der Link zur Liste: Link
  • die Prüfung dauert drei volle Stunden

3 Vorbereitung Prüfung

  • die von uns empfohlene Literaturliste: Link
  • die offizielle Stoffabgrenzung (Achtung: betrifft nur den BT1 und BT 2) findet man hier: Link
  • prüfungsrelevant sind die Abschnitte:
    • AT 1: §§ 1-17 StGB
    • AT 2: Folgen Straftat
    • BT 1: §§ 75- 168b StGB
    • BT 2: §§ 169 bis 321k
    • Strafprozessordnung
  • zulässige Hilfsmittel und erlaubte Markierung des Gesetzbuches für die Prüfung:  Link
  • Wir empfehlen beim jeweiligen Korrekteur eine Übung oder Vorlesung zu besuchen, da jeder etwas anders korrigiert
  • unbedingt zu jedem Antritt leere Zettel zum Schreiben mitnehmen
  • Saaleinteilung wird kurz vor der Prüfung bekanntgegeben

4 Lernen für die Prüfung

  • zunächst die Schemata für die wichtigsten Delikte zusammentragen
  • die ersten 2 Wochen diese Schemata an Hand von kleinen Fällen (findet man in AT1 Büchern) anwenden und parallel Delikte im BT1 und BT2 lernen
  • nach 2 für weitere 2 Wochen auf PÜ Fälle umsteigen und parallel StPO an Hand von Casebooks lernen
  • bis zur Prüfung täglich eine alte Modulprüfung lösen

5 nach der Prüfung

  • die Korrektur dauert je nach Prüfer in der Regel drei bis vier Wochen (eher vier Wochen)
  • im Anschluss an die Notenbekanntgabe erfährt man einen Termin für die Einsicht und auch den Notenschlüssel

6. weitere Tipps bisheriger Nostrifikationskandidaten:

  • Nur mit Lehrbüchern zu lernen ist definitiv zu wenig. Der Hauptfokus muss das Üben von Fällen sein
  • die Falllösung sollte bereits zu Hause unter Zeitdruck erfolgen. Drei Stunden sind nicht viel Zeit für eine Angabe von mehreren Seiten. Auch sollte man sich nicht darauf verlassen Zeit zu haben im Gesetzbuch nachzuschlagen
  • unbedingt beim Zusammentragen der einzelnen Schemata diese mit mehreren Büchern abgleichen um wirklich alle Ebenen zu berücksichtigen
  • den eigenen Korrekteur sollte man kennenlernen bzw. Informationen und Meinungen zu diesen einholen. Nur dadurch erfährt man wie man die Lösung am Besten aufbauen sollte
  • von einer selbstständigen Vorbereitung ohne Lehrveranstaltungen auf der Universität oder Einzelnachhilfe wird dringend abgeraten
  • der Stoff erscheint zu Beginn des Lernens oft einfach, aber es werden sehr viele Details geprüft. Den Schwierigkeitsgrad daher nicht unterschätzen

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